Preise

Die Kosten für längere Aufenthalte erfolgen nach individueller Vereinbarung.

*1 Gültig ab dem 01.10.2022
*2 Nur von September bis April oder auf kurzfristige Anfrage

Alle Preise verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer aber ohne Beherbungssteuer.

Die Stadt Magdeburg erhebt ab dem 01.04.2025 eine Beherbergungssteuer


Mit der Drucksache
DS0322/24 hat der Stadtrat am 14.11.2024 die Einführung dieser Steuer beschlossen. Die entsprechende Satzung wurde im Amtsblatt Nr. 25 vom 13.12.2024 veröffentlicht.

Die Beherbergungssteuer beträgt 5 % des (Brutto-)Entgelts für die Beherbergung. Die Umsatzsteuer ist dabei nicht vom Entgelt abzuziehen.


Einige Ausnahmen, bei denen keine Beherbergungssteuer erhoben wird.


  • Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres (Aufteilung des Beherbergungsentgelts nach Anzahl der Personen)
  • Personen, die in der Beherbergungseinrichtung im Melderegister mit einer Wohnung gemeldet sind
  • Ununterbrochene Aufenthalte in Beherbergungseinrichtungen ab dem 22. Tag
  • Einsatzkräfte von Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes sowie registrierte Helfer während eines behördlich festgestellten Katastrophenfalls


Weitere Informationen unter: