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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Rücktritt durch den Kunden
Der Mieter kann jederzeit vor Mietbeginn von der Anmietung zurücktreten. Der Vermieter empfiehlt, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Kündigt der Mieter den Vertrag, wird vom Vermieter versucht, die Gästewohnung erneut zu vermieten. Sofern eine weitere Vermietung gelingt, hat der Mieter dem Vermieter eine Kostenpauschale von 15% des vereinbarten Mietpreises zu entrichten. Sollte eine Weitermietung nicht zu Stande kommen, hat der Mieter 80% des vereinbarten Mietpreis für die nicht weitervermietete Zeit zu entrichten.

2. Rücktritt und Kündigung durch den Vermieter
Der Vermieter kann in folgenden Fällen ohne Einhaltung einer Frist vor Antritt der Anmietung vom Mietvertrag zurücktreten oder nach Antritt der Anmietung den Mietvertrag kündigen: Wenn der Mieter die Durchführung der Anmietung ungeachtet einer Abmahnung des Vermieters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigen der Vermieter, so behält er den Anspruch auf den Mietpreis.

3. Aufhebung des Vertrages wegen
außergewöhnlicher Umstände
Wird die Anmietung infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Vermieter als auch der Mieter den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt so kann der Vermieter für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Anmietung noch zu erbringenden Mietleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Im übrigen fallen die Mehrkosten zu Ihren Lasten.

4. Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht für:

a.) gewissenhafte Vorbereitung des
Gästewohnungsaufenthaltes,
b.) die Richtigkeit der Beschreibung in den
Prospekten sowie auf der Internetseite.

Der Vermieter übernimmt keine Haftung bei Diebstahl, Feuer- und Wasserschäden am Eigentum des Mieters. Innerhalb des Hauses und des Grundstückes haften Eltern für ihre Kinder.

5. Gewährleistung
Sie können unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung vom Vermieter verlangen, es sei denn, der Mangel der Vermietung beruht auf dem Umstand, den der Vermieter nicht zu vertreten hat.

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